Fan auf Facebook werden

Rechtliches: Hinweis zur Verwendung von Facebook-Plugins auf Internetseiten (Händlerbund)

Seit Einführung des “Like-Buttons” sowie der weiteren “Social Plugins” wird in Deutschland zum Teil heftig darüber diskutiert, ob man diese rechtskonform auf seiner Webseite einbinden darf. Unter Experten ist es umstritten und viele Anwälte warnen vor Abmahnungen. Also worum geht es?

Die Problematik liegt darin, dass wenn ihr auf einen Gefällt mir-Button klickt, eure Daten an Facebook in den USA geschickt werden (ist jetzt nicht gerade verwunderlich). Dieser Vorgang könnte ohne die vorherige datenschutzrechtliche Einwilligung des Nutzers jedoch unzulässig sein. Grund dafür ist unter anderem, dass Facebook nicht detailliert erklärt, welche Daten übertragen werden. Von daher ist ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in Deutschland möglich.

Aufgrund der Unklarheit die über die Verwendungen von “Social Plugins” herrscht und um sich vor Abmahnungen zu schützen, empfiehlt der Händlerbund, die Datenschutzerklärung auf der Webseite entsprechend zu ergänzen. Dafür bietet er ein Hinweisblatt zum Download an, welches schon einen vorgefertigten Text bzgl. des “Like-Buttons” für eure Datenschutzerklärung enthält.

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